Technischer Dienst
Willkommen in der Welt der Änderungsabnahmen!
Einzelabnahme bei technischen Änderungen
Sie haben ihr Fahrzeug Tiefergelegt, die Leistung gesteigert, schicke Räder montiert oder andere Tuningmaßnahmen durchgeführt und benötigen nun eine Einzelabnahme nach §19(2) StVZO, dann sind sie bei unseren erfahrenen und kompetenten Sachverständigen (Unterschriftsberechtigten beim Technischen Dienst der GTÜ) vom Kfz-Sachverständigenbüro Weber bestens aufgehoben.
Nationale Einzelgenehmigung
Sollte eine Begutachtung von Neufahrzeugen im Rahmen einer nationalen Einzelgenehmigung gemäß VO (EU) 2018/858 Artikel 44/45 anstehen, haben wir auch hierzu den richtigen Gutachter (Unterschriftsberechtigter beim Technischen Dienst der GTÜ).
Ebenso zählt das Erstellen von Ausnahmegutachten nach §70 StVZO für Großraum-/Schwertransporte zu unserem Tätigkeitsfeld.
Spezialist für jede Fahrzeugart
Selbstverständlich haben wir auch den passenden Spezialisten für ihr Motorrad, ihre Landmaschine, ihren Anhänger, ihr Wohnmobil, etc..
Vollgutachten für importierte Fahrzeuge
Wir begutachten auch ihr importiertes Fahrzeug oder Ihren Scheunenfund im Rahmen eines Vollgutachten nach §21 StVZO und geben ihnen so die Möglichkeit für eine Zulassung in Deutschland.